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06. September 2010 |
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Die News
Solarium-Verbot für Minderjährige Der Bundestag verabschiedete am 19. Juni 2009 ein Paket mit zahlreichen Neuregelungen für eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung für Umwelt- und Naturschutz. Darunter auch das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird damit der Besuch von Solarien untersagt.
Künstliches UV-Licht und damit ein regelmäßiger Besuch der Sonnenbank erhöhen das Hautkrebsrisiko erheblich.
Wir haben in den letzten Jahren bereits das Einverständnis der Eltern eingeholt, wenn Jugendliche die Sonnenbank benutzen wollten.
Leider reichen die gute Beratung und die Sicherheit in unserem Haus allein nicht aus, um den Kindern und Jugendlichen für alle Solarien in der Bundesrepublik Schutz vor übermäßiger Strahlung zu bieten. |
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